Allgemeine Geschäftsbedingungen

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) dienen dem Schutz beider Vertragspartner. Die AGB sollen Missverständnisse und Unklarheiten zwischen Kundin/Kunde (im Folgenden „Auftraggeber“ genannt) und Frau Ja, Inh. Inken Maack als freie Traurednerin (im Folgenden „Auftragnehmerin“ genannt) beseitigen.

 

 

 

 

 

1. Honorar

Dieses fällt gemäß dem zugesandten Angebot per E-Mail an. Das im Angebot aufgeführte Honorar deckt folgende Leistungen ab: Zweitgespräch (ca. 6-8 Wochen vor der Trauung), Trauung, Vorbereitungen, Telefonate, E-Mail-Kontakt und Fahrtkosten im Radius von 100 km der Firmenanschrift, sowie das Equipment (Box, Mikrofon).  

Das Erstgespräch von ca. 1-1,5 Stunden zum Kennenlernen ist unverbindlich & kostenfrei und findet an einem von beiden Parteien abgestimmten Ort statt.

 

2. Zusätzliche Kosten

Weitere Kosten können entstehen, falls zusätzliche Gespräche mit Angehörigen, Trauzeugen o.ä. und/oder eine vorab Location Besichtigung gewünscht sind.  

 

3. Übernachtung und mögliche Flugkosten

Falls eine auswärtige Übernachtung und evtl. Flugtransport erforderlich ist/sind, wird dieses zusätzlich schriftlich vereinbart und geregelt, u.a. wer die Buchung/en vornimmt und ob das Equipment der Auftragsnehmerin mit im Flugzeug transportiert werden soll. Die Kosten für Hotel mit Vollpension ab Mittelklasse in der Nähe des Trauortes, sowie Flüge und Taxifahrten, werden von den Auftraggebern übernommen.  

 

4. Buchung und Zahlungsmodus

Nach einem unverbindlichen Erstgespräch, hat das Brautpaar 7 Tage Bedenkzeit, ob es sich für die Traurednerin Frau Ja entscheidet. Falls ja, wird eine schriftliche Bestätigung per E-Mail übersandt, sowie die Anzahlungsrechnung, und eine kleine Hilfe für die Zeremonieplanung.

Der Vertrag wird per E-Mail nachgesendet, sobald das Brautpaar alle nötigen Informationen an die Traurednerin Frau Ja bereitgestellt hat.

Die Anzahlung ist innerhalb 1 Woche zu begleichen, der Restbetrag wird in einer Abschlussrechnung, 1 Woche vor der Trauung, an das Brautpaar per E-Mail gesendet und ist innerhalb von 2 Wochen zu überweisen.

 

5. Terminreservierung

Der Termin für die freie Trauung ist ab Vereinbarung zum Erstgespräch reserviert. Endgültig fixiert ist dieser erst, wenn die Anzahlung im angegeben Zeitraum überwiesen wurde. Andernfalls kann die Auftragnehmerin vom Auftrag zurücktreten, mit der Folge, dass die Reservierung hinfällig ist und keine Leistungspflicht mehr besteht. Die Terminreservierung ist dann für beide Seiten ohne weitere Folgen hinfällig.

 

6. Voraussetzung für die Durchführung der Zeremonie

Das Brautpaar, die Gäste und die Traurednerin sind während der Zeremonie vor Regen, übermäßiger Sonneneinstrahlung und anderen störenden Witterungseinflüssen zu schützen, da sonst keine ordnungsgemäße Zeremonie garantiert werden kann.

 

7. Dauer

Das Engagement beschränkt sich zeitlich auf die Dauer der Zeremonie, die zwischen 30 – 60 Minuten liegt. Die Traurednerin verpflichtet sich, 60 Minuten vor der Trauung vor Ort zu sein, um etwaige Verzögerungen auffangen zu können.

 

8. AGB – Auftragserteilung

 

Mit Auftragserteilung erkennen die Auftraggeber die Gültigkeit dieser AGB an. Ein Auftrag gilt nur als erteilt, wenn er von der Auftragnehmerin schriftlich bestätigt worden ist. Als schriftliche Bestätigung gilt auch die Bestätigung per E-Mail. Damit tritt die Vereinbarung zwischen Auftragnehmerin und Auftraggeber in Kraft. Ab dann besteht ein Rücktrittsrecht seitens des Auftraggebers und -nehmers (ab Ziffer 9).

 

 

9. Rücktritte von der Vereinbarung

 

Diese haben in jedem Fall in schriftlicher Form (per Post oder per E-Mail) zu erfolgen.

 

 

10. Widerrufsrecht des Auftraggebers (Kunden)

 

Widerrufsrecht:

Der Auftraggeber hat das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen die Trauvereinbarung zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab Übersendung der Auftragsbestätigung (per E-Mail). Um das Widerrufsrecht auszuüben, muss der Auftragsgeber mich (Traurednerin Frau Ja Inh. Inken Maack, Pestalozzistr. 20, 22305 Hamburg, E-Mail: kontakt@frauja.de), z. B. ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail, über den Entschluss, die Trauvereinbarung zu widerrufen, informieren. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass der Auftragsgeber die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absendet.

 

Folgen des Widerrufs:

Wenn der Auftraggeber die Trauvereinbarung widerruft, hat die Auftragnehmerin alle Zahlungen, die sie vom Auftraggeber erhalten hat, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen, ab dem Tag zurückgezahlt, an dem die Mitteilung über den Widerruf der Trauvereinbarung bei mir eingegangen ist. Für die Rückzahlung teilt der Auftraggeber, der Auftragnehmerin die Bankdaten mit; in keinem Fall werden dem Auftraggeber wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

Hat der Auftraggeber verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen soll, so hat der Auftraggeber der Auftragnehmerin einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem der Auftraggeber die Auftragnehmerin von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich der Trauvereinbarung unterrichtet hat, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der in der Trauvereinbarung vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

 

 

11. Rücktritt/Stornierung des Auftraggebers nach Ablauf der Widerrufsfrist

 

Nach Ablauf der Widerrufsfrist ist ein Rücktritt des Auftraggebers von der geschlossenen Trauvereinbarung nicht mehr ohne wichtigen Grund möglich. Für Rücktrittserklärungen aus wichtigem Grund, die vor Ablauf einer Frist von sechs Wochen vor dem Trautermin bei der Auftragnehmerin eingehen, werden keine Stornierungskosten berechnet. Eine Rückzahlung der Anzahlung erfolgt nicht.

Für Rücktrittserklärungen und Stornierungen nach diesem Zeitpunkt berechnet die Auftragnehmerin dem Auftraggeber einen pauschalierten Schadensersatz, nachfolgend als Stornierungsgebühr bezeichnet, in Höhe von 50 Prozent des Restbetrages (ergibt sich aus Angebotssumme PLUS evtl Zusatzkosten die schriftlich vereinbart wurden MINUS Anzahlung MINUS 50 Prozent). Eine Rückzahlung der Anzahlung erfolgt nicht.

Der Auftraggeber ist berechtigt, gegenüber der Auftragnehmerin den Nachweis darüber zu führen, dass der tatsächlich entstandene Schaden geringer ist. In diesem Fall schuldet der Auftraggeber nur den geringeren Schadensersatz.

 

 

12. Rücktritt durch die Auftragnehmerin  

 

Die Auftragnehmerin behält sich vor, die Trauvereinbarung ebenfalls binnen einer Woche nach Bestätigung des Auftrages, ohne Angabe von Gründen einseitig schriftlich per Post oder E-Mail aufzukündigen (Absendetag ausreichend).

 

Sollten die vereinbarten Zahlungen durch den Auftraggeber nicht, unvollständig oder nicht fristgerecht eingehen, kann die Auftragnehmerin ebenfalls vom Vertrag zurücktreten. Die bis dahin geleisteten Zahlungen werden nicht zurückerstattet.

 

Kann die Auftragnehmerin in Folge von Krankheit, Unfall, Tod oder anderen wichtigen Gründen (z.B. Todesfall in der Familie, höhere Gewalt, etc.) die Vertragsleistung nicht erbringen, entfallen alle Ansprüche aus diesem Vertrag und bereits gezahltes Honorar wird umgehend zurückerstattet, sofern die Auftragnehmerin keinen vom Auftraggeber akzeptierten Ersatzredner stellen kann.

 

Die Auftragnehmerin wird immer versuchen, einen Ersatzredner / eine Ersatzrednerin zu stellen, was durch umfassenden Kontakte auch in der Regel möglich sein sollte – dies jedoch ohne Garantie und Anerkennung einer Rechtspflicht.

 

 

13. Datenschutz

 

Persönliche Daten des Auftraggebers werden vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergegeben.

 

 

14. Urheberrecht

 

Für den Inhalt der Zeremonien liegen die alleinigen Rechte aller Art beim Urheber.

 

 

15. Haftung

 

Die Haftung für Schadenersatz, ganz gleich aus welchem Rechtsgrund, ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt und im Übrigen ausgeschlossen. Die Auftragnehmerin haftet insbesondere nicht für Vermögens- und Folgeschäden sowie entgangenen Gewinn und nicht für Verzögerungen oder Ausführungsmängel, die durch eine unklare, falsche oder unvollständige Auftragserteilung oder Fehler bzw. missverständliche oder gar falsche Angaben beim Vorgespräch zur Auftragserteilung entstehen. Haftung und Schadensersatzansprüche sind auf die Höhe des Auftragswertes begrenzt. Dies bezieht sich sowohl auf eventuelle Mängel als auch auf Nichterfüllung des Vertrags.

 

 

16. Gerichtsstand

 

Für sämtliche Rechtsgeschäfte oder andere rechtliche Beziehungen gilt deutsches Recht. Als Gerichtstand wird der Sitz von Traurednerin Frau Ja, Inh. Inken Maack festgelegt, dieser ist somit Hamburg. Ergänzend zum Vertrag und den AGB gelten die Bestimmungen des BGB.

 

17. Mündliche Nebenabreden zum Vertrag

 

Diese haben keine Gültigkeit und gelten als nicht getroffen. Änderungen und Ergänzungen bedürfen in jedem Fall der Schriftform.

 

 

18. Steuer

 

Die Auftragnehmerin ist selbstständig tätig und beim Finanzamt Hamburg gemeldet.

 

 

19. Salvatorische Klausel

 

Sollte eine oder mehrere Bestimmungen der Trauvereinbarung unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der restlichen Vereinbarung hiervon nicht berührt. Die ungültige Bestimmung wird schnellstmöglich durch eine andere Bestimmung ersetzt. Diese muss dem wirtschaftlichen Gehalt der rechtsunwirksamen Bestimmung so nah wie möglich kommen.

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